Die Eltern können die Betreuungskosten im Kanton Baselland vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Ebenso subventionieren viele Gemeinden die Betreuungskosten (auch die Gemeinde Zwingen).
(siehe http://www.zwingen.ch/de/soziales/familienkinderbetreuung/betreuungsgutscheine/
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Zahlbar pro Monat im Voraus, spätestens am letzten Tag des Vormonats.
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Die Höhe der Monatspauschale beträgt 4x die Betreuungskosten einer Woche.
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Allfällige, zusätzliche Betreuung (nach Absprache mit der KiTa Leitung) wird im nachfolgenden Monat in Rechnung gestellt.
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Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Ferien, Krankheit, Unfall, etc.) und für die Zeit der Betriebsferien geschuldet. Ausfalltage können nicht kompensiert werden.
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Während der Eingewöhnungszeit der Kinder wird ein spezieller Tarif erhoben.
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Bei Eintritt kann die Kinder-tagesstätte von den Eltern einen Auszug aus dem Betreibungs-register verlangen.
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Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die KiTa Zwingen das Zustandekommen des Vertrages davon abhängig machen, dass ein Dritter als Garant für die anfallenden Kosten den Vertrag mit unterzeichnet.
Bei definitiver Anmeldung und Einschreibung
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Bei der Anmeldung und Einschreiben auf die Warteliste wird einmalig eine Anmeldegebühr von CHF 120.00 pro Kind erhoben.
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Die Anmeldegebühr ist auf das KiTa Konto IBAN CH21 0076 9403 5400 2200 2 (KiTa Zwingen GmbH - 4222 Zwingen) zu entrichten.
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Die Anmeldung ist für die Betreuungseinrichtung der KiTa wie auch für die Eltern unverbindlich.
Elternvertrag
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Die definitive Aufnahme in die KiTa erfolgt mit der Unterzeichnung des Elternvertrages.
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Der Elternvertrag ist für die Eltern und die KiTa Zwingen GmbH rechtsverbindlich.
Kündigungsfristen
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Das Betreuungsverhältnis kann im Probemonat jederzeit auf das Ende desselben gekündigt werden.
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Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats.
Rabatte
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2 Geschwister: Es wird ein Rabatt von 10% auf den tieferen Tarif gewährt.
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3 Geschwister: Es wird ein Rabatt von 10% auf die zwei tieferen Tarife gewährt.
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Geschwisterrabatt wird nur auf die Monatspauschale ausgerichtet, wenn beide Kinder zur gleichen Zeit die KiTa besuchen. Bei zusätzlichen Tagen gilt der Geschwisterrabatt nicht.
Eingewöhnung / Kindergartenweg / Zusätzliche Stunden
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Die Eingewöhnung wird nach Aufwand verrechnet und den Eltern nachträglich in Rechnung gestellt. Die Kosten für jede angefangene Stunde betragen CHF 17.00 für Kinder über 18 Monate oder CHF 20.00 für Kinder unter 18 Monate. Ganze Tage, 3/4 Tage und 1/2 Tage werden nach der gültigen Tarifliste verrechnet. Die Begleitung im 1. Kindergarten in Zwingen ist kostenlos. Ab dem 2. Kindergarten wird das Kind bereit sein, den Schulweg allein zu bestreiten.
Bemerkungen
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Im Tagestarif ist das gesamte Essen (Milchpulver und Spezialnahrung sind nicht inbegriffen) und Windeln, Ausflüge, Aktivitäten und Material enthalten.
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Der Betreuungsumfang beträgt mindestens 20% pro Woche (1 Tag oder 2 halbe Tage).